Was Sie über Lohnsteuerhilfe­vereine wissen sollten

Lohnsteuerhilfevereine wurden von Arbeitnehmern mit dem Ziel gegründet, preiswerte Beratungen in Lohnsteuerangelegenheiten als Selbsthilfeeinrichtung zu ermöglichen.

Mit Engagement und Fachwissen helfen die Mitarbeiter der Lohnsteuerhilfevereine jedem Arbeitnehmer nicht einen Cent mehr Steuern zu zahlen als das Gesetz verlangt.

Durch unsere Mitgliedschaft im BVL Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. erhalten wir ständig aktuelle Informationen über Gesetzesänderungen und Rechtsprechung speziell für die Belange unserer Mitglieder. Jedes neue Mitglied trägt zur Stärkung unserer Interessengemeinschaft bei und gewährleistet stabile Mitgliedsbeiträge.

Der Staat spart Schätzungen zufolge ca. 400 Millionen Euro im Jahr, weil Millionen von Deutschen ihre Steuererklärung nicht abgeben. Geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung ab. Es lohnt sich! Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten Sie gemäß der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG gerne und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung. Professionell, kompetent, individuell und vollständig. 
Und wir können noch viel mehr für Sie tun...

Es ist ganz einfach. Vereinbaren Sie einen Termin und bringen Ihre Unterlagen, die zur Erstellung der Einkommen­steuer­erklärung benötigt werden, mit.

Der Gesetzgeber gestattet Lohnsteuerhilfevereinen eine Werbung nur in beschränktem Umfang. Daher möchten wir Sie bitten, uns in Ihrem Bekanntenkreis, bei Freunden bzw. Arbeitskollegen weiter zu empfehlen.