|
Unterlagen, die zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung benötigt werden:
- Kopie des letzten Steuerbescheides
- Ihre elektronische Lohnsteuerbescheinigung bzw. Lohnsteuerkarte, sowie die Ihres Ehegatten
- Ihre Steuer-Identifikationsnummer sowie die Ihres Ehegatten
- Nachweise über bezogene Lohnersatzleistungen
(Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld)
- Rentenbescheid und/oder Rentenanpassungsmitteilung
- Jahressteuerbescheinigung über Kapitalerträge (Steuerinfo)
- Antrag auf Altersvorsorgezulage, Riester Rente (Steuerinfo)
- bis 2009: Bescheinigung nach § 10 a Abs. 5 EStG zur Vorlage beim Finanzamt, sowie Angaben zu Ihrer Sozialversicherungs- und Kindergeldnummer
ab 2010: Bescheinigung nach § 92 EStG sowie Angaben zu Ihrer Sozialversicherungs- und Kindergeldnummer
- Bescheinigung über vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL)
- Antrag auf Wohnungsbauprämie (Unterschrift/en nicht vergessen!)
- Nachweis über die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, bei Benutzung des eigenen Fahrzeuges stellen Sie bitte die genauen Entfernungskilometer fest
- Bescheinigung des Arbeitgebers über gezahlte Auslösung/Spesen oder Reisekostenvergütungen (Steuerinfo)
- Beleg über Gewerkschaftsbeiträge
- Belege für Arbeitsmittel, Berufsbekleidung, Fachliteratur, Fortbildungen etc.
- bis 2009: Belege, Nachweise aller privaten Versicherungen wie z. B. Kranken-, Pflege-, Lebens-, Renten-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen
ab 2010: Bescheinigung über gezahlte Krankenversicherungsbeiträge (Zusatzversicherungen, Zusatzbeiträge, private Krankenversicherungen) (Steuerinfo)
- Spendenquittungen
- Belege über Beiträge und Spenden für Parteien
- Belege über Handwerkerrechnungen/haushaltsnahe Dienstleistungen und Zahlungsnachweis (Steuerinfo)
- Belege über Kinderbetreuungskosten und Zahlungsnachweis (Steuerinfo)
- bei Kindern über 18 Jahre: Nachweise über Ausbildung bzw. Schulbescheinigung; soweit das Kind eigene Einkünfte hat, sind diese nachzuweisen
- Nachweis über Körperbehinderungen
- Belege über Krankheitskosten, Praxisgebühren, Zuzahlungen an Medikamente, Brille oder auch
Arzt-/Zahnarztkosten, die selbst getragen wurden, sowie Belege über Erstattungen (Steuerinfo)
- Scheidungskosten, soweit sie gezahlt wurden
- Anlage U bei Unterhaltsleistungen an den geschiedenen/dauernd getrennt lebenden Ehegatten
- Notizen
Ggf. können weitere Nachweise erforderlich sein. Das ergibt sich im persönliche Beratungsgespräch.
|