Unterlagen, die zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung benötigt werden:

  • Kopie des letzten Steuerbescheides
  • Ihre elektronische Lohnsteuerbescheinigung bzw. Lohnsteuerkarte, sowie die Ihres Ehegatten
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer sowie die Ihres Ehegatten
  • Nachweise über bezogene Lohnersatzleistungen
    (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld)
  • Rentenbescheid und/oder Rentenanpassungsmitteilung
  • Jahressteuerbescheinigung über Kapitalerträge (Steuerinfo)
  • Antrag auf Altersvorsorgezulage, Riester Rente (Steuerinfo)
  • bis 2009: Bescheinigung nach § 10 a Abs. 5 EStG zur Vorlage beim Finanzamt, sowie Angaben zu Ihrer Sozialversicherungs- und Kindergeldnummer
    ab 2010: Bescheinigung nach § 92 EStG sowie Angaben zu Ihrer Sozialversicherungs- und Kindergeldnummer
  • Bescheinigung über vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL)
  • Antrag auf Wohnungsbauprämie (Unterschrift/en nicht vergessen!)
  • Nachweis über die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, bei Benutzung des eigenen Fahrzeuges stellen Sie bitte die genauen Entfernungskilometer fest
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über gezahlte Auslösung/Spesen oder Reisekostenvergütungen (Steuerinfo)
  • Beleg über Gewerkschaftsbeiträge
  • Belege für Arbeitsmittel, Berufsbekleidung, Fachliteratur, Fortbildungen etc.
  • bis 2009: Belege, Nachweise aller privaten Versicherungen wie z. B. Kranken-, Pflege-, Lebens-, Renten-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen
    ab 2010: Bescheinigung über gezahlte Krankenversicherungsbeiträge (Zusatzversicherungen, Zusatzbeiträge, private Krankenversicherungen) (Steuerinfo)
  • Spendenquittungen
  • Belege über Beiträge und Spenden für Parteien
  • Belege über Handwerkerrechnungen/haushaltsnahe Dienstleistungen und Zahlungsnachweis (Steuerinfo)
  • Belege über Kinderbetreuungskosten und Zahlungsnachweis (Steuerinfo)
  • bei Kindern über 18 Jahre: Nachweise über Ausbildung bzw. Schulbescheinigung; soweit das Kind eigene Einkünfte hat, sind diese nachzuweisen
  • Nachweis über Körperbehinderungen
  • Belege über Krankheitskosten, Praxisgebühren, Zuzahlungen an Medikamente, Brille oder auch
    Arzt-/Zahnarztkosten, die selbst getragen wurden, sowie Belege über Erstattungen (Steuerinfo)
  • Scheidungskosten, soweit sie gezahlt wurden
  • Anlage U bei Unterhaltsleistungen an den geschiedenen/dauernd getrennt lebenden Ehegatten
  • Notizen

    Ggf. können weitere Nachweise erforderlich sein. Das ergibt sich im persönliche Beratungsgespräch.