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Der Mitgliedsbeitrag errechnet sich aus den Gesamtbruttoeinnahmen zuzüglich Lohnersatzleistungen Wir erheben keine Aufnahmegebühren! |
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gültig ab 1.1.2008 |
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Bei der Zusammenveranlagung ist es Voraussetzung, Der Vereinsbeitrag ist bis zum 30. Juni eines jeden Jahres lt. Satzung zu entrichten. |