Der Mitgliedsbeitrag errechnet sich aus den Gesamtbruttoeinnahmen zuzüglich Lohnersatzleistungen
(z.B. Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld)

Mit dem Mitgliedsbeitrag sind alle Leistungen abgegolten. Es entstehen keine weiteren Kosten.

Wir erheben keine Aufnahmegebühren!

Beitragsklasse

Gesamtbruttojahreseinnahmen
des Mitgliedes in € des zuletzt durchgeführten Antrag
auf Lohnsteuerjahresausgleich bzw. der Einkommensteuererklärung

Mitgliedsbeitrag in €
incl. 19 % MwSt.

1

ab 61.501

190,00

2

45.001 bis 61.500

170,00

3

37.001 bis 45.000

150,00

4

33.001 bis 37.000

130,00

5

28.501 bis 33.000

120,00

6

24.501 bis 28.500

100,00

7

20.501 bis 24.500

90,00

8

12.501 bis 20.500

80,00

9

 bis 12.500

50,00

10

Schüler, Auszubildende, Studenten

20,00

gültig ab 1.1.2008

Bei der Zusammenveranlagung ist es Voraussetzung,
daß beide Ehegatten dem LoHiMe Lohnsteuerhilfeverein e.V. angehören.

Der Vereinsbeitrag ist bis zum 30. Juni eines jeden Jahres lt. Satzung zu entrichten.