Was Sie über Lohnsteuerhilfevereine wissen sollten

Lohnsteuerhilfevereine wurden von Arbeitnehmern mit dem Ziel gegründet,
preiswerte Beratungen in Lohnsteuerangelegenheiten als Selbsthilfeeinrichtung zu ermöglichen.
Mit Engagement und Fachwissen helfen die Mitarbeiter der Lohnsteuerhilfevereine
jedem Arbeitnehmer nicht einen Cent mehr Steuern zu zahlen als das Gesetz verlangt.

Durch unsere Mitgliedschaft im BDL Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.
erhalten wir ständig aktuelle Informationen über Gesetzesänderungen und Rechtsprechung
speziell für die Belange unserer Mitglieder.

Jedes neue Mitglied trägt zur Stärkung unserer Interessengemeinschaft bei
und gewährleistet stabile Mitgliedsbeiträge. Welche Unterlagen zur Erstellung der
Einkommensteuererklärung benötigt werden, lesen Sie hier.

Der Gesetzgeber gestattet Lohnsteuerhilfevereinen eine Werbung nur in beschränktem Umfang.
Daher möchten wir Sie bitten, uns in Ihrem Bekanntenkreis, bei Freunden bzw. Arbeitskollegen
weiter zu empfehlen.

Es gibt viele Gründe, sich von uns beraten zu lassen

Neben dem ganzjährigen Anspruch auf Auskunft leisten wir für Mitglieder
geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, wenn Sie

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen oder Einkünfte aus Unterhaltsleistungen erzielen,
     
  • Einnahmen aus anderen Einkunftsarten wie z. B. aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung haben, die insgesamt die Höhe von 13.000 EUR, im Falle der Zusammenveranlagung
    26.000 EUR nicht übersteigen,
     
  • keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieben oder aus selbständiger Arbeit erzielen oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen